Hochschule Würzburg-Schweinfurt

Hochschule für angewandte Wissenschaften

Münzstraße 12
97070 Würzburg

Telefon: +49 931 - 3511-0
Telefax: +49 931 - 3511-159

URI: http://www.fhws.de/

Senat

Zusammensetzung (Art. 25 (1) Bayerisches Hochschulgesetz)

Gewählte Mitglieder

Vertreter der Hochullehrer/innen Vorsitzender
Prof. Dr. Kurt Egreder
Fakultät Kunststofftechnik und Vermessung

Stellvertretender Vorsitzender
Prof. Dr. Winfried Wilke
Fakultät Maschinenbau

Prof. Dr. Klaus Junker-Schilling
Fakultät Informatik und Wirtschaftsinformatik

Prof. Dr. Ulrich Pallasch
Fakultät Wirtschaftswissenschaften

Prof. Jürgen Weith
Fakultät Elektrotechnik
Vertreterin der wissenschaftlichen
und künstlerischen Mitarbeiter/innen
Akad. Rätin Andrea Kreiner-Wegener
Fakultät für angewandte Natur- und Geisteswissenschaften
Vertreter der sonstigen
Mitarbeiter/innen
TR Jürgen Kranz
IT Service Center
Vertreter der Studierenden Dominik Walbert
Fakultät Angewandte Sozialwissenschaften

Mitglied kraft Amtes

Frauenbeauftragte der Hochschule Prof. Dr. Gudrun Täuber
Fakultät Wirtschaftswissenschaften

Aufgaben des Senats

(Art. 25 (3) Bayerisches Hochschulgesetz)

Der Senat

  1. beschließt die von der Hochschule zu erlassenden Rechtsvorschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist,
  2. beschließt in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für die Forschung und die Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses und für die Erfüllung des Gleichstellungsauftrags,
  3. bestimmt Forschungsschwerpunkte und beschließt Anträge auf Einrichtung von
    Sonderforschungsbereichen und Graduiertenkollegs sowie entsprechenden
    Einrichtungen,
  4. beschließt Vorschläge für die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen,
  5. nimmt zu den von Berufungsausschüssen beschlossenen Vorschlägen für die Berufung von Professoren und Professorinnen Stellung,
  6. beschließt auf der Grundlage des Beschlusses des Fakultätsrats Vorschläge für die Bestellung von Honorarprofessoren und Honorarprofessorinnen,
  7. beschließt über die Erteilung der Würde eines Ehrensenators oder einer Ehrensenatorin, eines Ehrenbürgers oder einer Ehrenbürgerin oder eines Ehrenmitglieds der Hochschule,
  8. nimmt die Aufgaben des Fakultätsrats wahr, wenn die Hochschule nicht in Fakultäten gegliedert ist,
  9. beschließt über die Bestätigung der Vorschläge für die Bestellung der nicht hochschulangehörigen Mitglieder des Hochschulrats,
  10. wirkt in sonstigen Angelegenheiten mit, soweit dies durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes vorgesehen ist.


Stand: 1.10.2011