Einreise und Aufenthalt
Welche Einreise-/Aufenthaltsbestimmungen müssen Sie als Austauschstudent berücksichtigen?
Auf der Seite des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland können Sie die aktuellen Informationen abrufen, die für Ihre Einreise und Ihren Aufenthalt in Deutschland von Bedeutung sind.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig und eigenverantwortlich darüber, welche Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen erfüllt werden müssen.
Studenten, die zwecks Einreise ein Visum benötigen, erhalten ein offizielles Einladungsschreiben seitens der Hochschule für angewandte Wissenschaften, das Sie bei der Beantragung des Einreisevisums der Deutschen Vertretung in Ihrem Heimatland als Nachweis vorlegen müssen.
Einreisebedingungen für EU-Staatsangehörige
Studenten, die Staatsangehörige eines EU-Staates sind, können in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, wenn sie im Besitz eines gülitgen Personalausweises oder Reisepasses sind. Sie benötigen kein Einreisevisum für die Bundesrepublik Deutschland.
Aufenthaltsgenehmigung für EU-Staatsangehörige
Studenten, die Staatsangehörige eines EU-Staates sind, müssen sich nach ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland an ihrem neuen Wohnort bei der Meldebehörde registrieren.
Sie müssen im Zuge Ihrer Anmeldung auch die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung gem. Freizügigkeitsgesetz bei der Ausländerbehörde, die für Ihren Wohnort zuständig ist, beantragen.
Einreisebedingungen für NON-EU-Staatsangehörige
NON-EU-Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Deutschland einen gültigen Reisepass und ein Einreisevisum. Das Visum muss im Heimatland bei der konsularischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland beantragt werden.
Für Staatsangehörige von Australien, Japan, Kanada, Kroation, Neuseeland, USA ... besteht keine Visumpflicht, wenn sie sich nicht länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten.
Hier finden Sie die Staatenliste zur Visumpflicht bzw. -freiheit bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland.
Aufenthaltsgenehmigung für NON-EU-Staatsangehörige
NON-EU-Staatsangehörige müssen sich nach ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland an ihrem neuen Wohnort bei der Meldebehörde registrieren. Im Zuge der Anmeldung wird auch die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung bei der Ausländerbehörde, die für Ihren Wohnort zuständig ist, beantragt.





