Befreiung von Studienbeiträgen
Bei einem Auslandspraktikum von mehr als drei Monaten (13 Wochen) können Sie sich von den Studienbeiträgen befreien lassen.
Der Antrag auf Befreiung von Studienbeiträgen muss vor dem Auslandsaufenthalt im Akademischen Auslandsamt der FHWS abgegeben werden.





