Hochschule Würzburg-Schweinfurt

Hochschule für angewandte Wissenschaften

Münzstraße 12
97070 Würzburg

Telefon: +49 931 - 3511-0
Telefax: +49 931 - 3511-159

URI: http://www.fhws.de/

ERASMUS Auslandspraktikum (SMP)

Im Rahmen von SMP können Studierende, die ein EU-Praktikum in einem förderfähigen Unternehmen in einem der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, sowie in den Ländern Island, Liechtenstein, Norwegen und Türkei absolvieren, finanziell unterstützt werden. Die pauschale Zuschusshöhe beträgt mindestens 150 Euro/Monat und ist abgängig vom jeweiligen Zielland.

Nachrangig behandelt werden Praktika in Ländern, dessen Staatsangehörigkeit betroffene Studierende besitzen.

Für Studierende mit einer Behinderung können Sondermittel zur Finanzierung der durch den Auslandsaufenthalt bedingten Mehrkosten beantragt werden (mindestens zwei Monate vor Praktikumsbeginn!).

Förderkriterien

  • Immatrikulation an der Hochschule für angewandte Wissenschaften FH Würzburg-Schweinfurt
  • Mit SMP können Studierende bereits im ersten Studienjahr gefördert werden. Ein ERASMUS-Stipendium ist bis einschließlich der Promotion möglich.
  • Studienintegriertes Praktikum in einem wirtschaftlich tätigen Unternehm im EU-Ausland
    Durch das ERASMUS-Programm geförderte Auslandspraktika sollen grundsätzlich einen erkennbaren Bezug zum Studium darstellen, d. h. sie sollten eine sinnvolle praktische Ergänzung des theoretischen Studiums sein.
  • Praktikum über einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten (12 Wochen) und höchstens 12 Monaten
  • Staatsangehörigkeit eines am Programm teilnehmenden Landes

Ausgeschlossen von einer SMP-Förderung sind Praktika

  • in Teilzeit
  • in Europäischen Institutionen
  • in Einrichtungen und Organisationen, die EU-Programme verwalten
  • in nationalen diplomatischen Vertretungen des Herkunftslandes des Studierenden (Botschaften, Konsulate usw.)
  • in Vertretungen oder öffentlichen Einrichtungen des Herkunftslandes des Studierenden (Kulturinstitute, Schulen).

Eine parallele Förderung für gleichartige Kosten aus Mitteln anderer EU-Programme ist ausgeschlossen - BAföG bleibt hiervon unberührt. Eine Doppelförderung von ERASMUS-Praktika ist nicht möglich.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung durch das ERASMUS-Programm besteht nicht und kann daher nicht gegenüber dem Akademischen Auslandsamt der Hochschule für angewandte Wissenschaften FH Würzburg-Schweinfurt geltend gemacht werden.

Die Bewerbung für ein ERASMUS-Stipendium erfolgt online über das Portal moveonline.

Bewerbung, Termine und Berichte
Spätestens 4 Wochen vor Beginn des Praktikums müssen Ihre Bewerbungsunterlagen vollständig beim Akademischen Auslandsamt der Hochschule für angewandte Wissenschaften FH Würzburg-Schweinfurt vorliegen.
Nach Praktikumsbeginn eingehende Bewerbungen können bei der Stipendienvergabe nicht berücksichtigt werden.

Ihre Bewerbungsunterlagen sind zunächst die einzige Informationsquelle für die Entscheidung über eine Stipendienvergabe. Deshalb sollten Sie Ihre Bewerbung im eigenen Interesse sorgfältig erstellen. Bitte füllen Sie alle Formulare vollständig per PC aus - Unterschriften nicht vergessen! Handschriftlich ausgefüllte Formulare bzw. unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet.
Die entsprechenden ERASMUS-Antragsformulare finden Sie unter "Downloads".

Vor Antritt des Praktikums benötigen wir         

  • den ausgefüllten Antrag auf Förderung eines ERASMUS-Auslandspraktikums
  • das ausgefüllte Training Agreement (inkl. Quality Commitment)
    Tipp: Am besten direkt an Ihr Praktikumsunternemen mailen und bitten, Punkt II auszufüllen, zu unterschreiben und an Sie zurückzusenden
  • eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung

Nach Prüfung und Annahme Ihres Antrags wird zwischen Ihnen und der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Würzburg-Schweinfurt, Akad. Auslandsamt, ein ERASMUS-Zuwendungsvertrag geschlossen und 80 % des Stipendiums zur Zahlung auf Ihr Konto angewiesen.

Bitte informieren Sie das Akademische Auslandsamt während des Praktikums monatlich per E-Mail über den Praktikumsverlauf (Tätigkeitsbereich, Lerneffekt, Arbeitsbedingungen, ...).

Innerhalb 4 Wochen nach Abschluss des Praktikums senden Sie bitte folgende Abschlussunterlagen an das Akademische Auslandsamt:

  • Studierendenbericht - Auslandspraktikum
    Der Bericht besteht aus zwei Teilen (Fragebogen + Erfahrungsbericht) und kann nur online unter http://eu-community.daad.de ausgefüllt werden.
  • qualifiziertes Arbeitszeugnis

Erst nach Vorlage der vollständigen Abschlussunterlagen wird die zweite Stipendiumsrate ausgezahlt.