Hochschule Würzburg-Schweinfurt

Hochschule für angewandte Wissenschaften

Münzstraße 12
97070 Würzburg

Telefon: +49 931 - 3511-0
Telefax: +49 931 - 3511-159

URI: http://www.fhws.de/

Infos für Unternehmen

Als aufnehmende Einrichtungen im Sinne von LLP gelten Wirtschaftsunternehmen und Institutionen (z. B. AHK) in einem der 27 EU-Mitgliedstaaten, sowie in den Ländern Island, Liechtenstein, Norwegen und Türkei.
Nicht teilnehmen können Europäische Institutionen und nationale Vertretungen
(z. B. Botschaften, Konsulate, Kulturinstitute und nationale Vertretungen).

Der Praktikumszeitraum muss mindestens 3 Monate (91 Tagen) und kann höchstens 12 Monate betragen.

Das Praktikum muss in Vollzeit ausgeübt werden (mindestens 35 Stunden/Woche).

Bitte beachten Sie, dass die Aufgaben und Zuständigkeiten den Qualifikationen und Erfahrungen des Praktikanten sowie den Praktikumszielen entsprechen sollten und die Kenntnisse des Praktikanten tatsächlich zur Anwendung kommen. Die Praktikumstätigkeiten müssen im Zusammenhang mit den Studieninhalten an der Heimathochschule stehen. Fachfremde Praktika können nicht gefördert werden.

Ein Praktikumsbetreuer (Tutor) muss während der Dauer des Praktikums für den Praktikanten zur Verfügung stehen (Einführung in das Unternehmen und den Aufgabenbereich, Begleitung des Praktikums, praktische und logistische Unterstützung, Förderung für das Verständnis der Mentalität und der Kultur des Gastlandes).

Das Unternehmen sollte sich an der finanziellen Unterstützung des Praktikanten beteiligen, da der Praktikant nach der Einarbeitungszeit eine vollwertige Arbeitskraft darstellt. Die finanzielle Unterstützung kann als Praktikumsentgelt und/oder in Form von Sachleistungen (freie Unterkunft, Essensgutscheine, etc.) erfolgen. Das Stipendium ist ein Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten und kann ein Praktikumsgehalt nicht ersetzten.

Das aufnehmende Unternehmen muss dem Praktikanten spätestens am letzten Arbeitstag ein qualifiziertes Arbeitszeugnis aushändigen.

Erasmus-Stipendiaten dürfen nicht in Projekten eingesetzt werden, die durch EU-Mittel gefördert werden. Eine Doppelförderung ist nicht möglich.

Die hier aufgeführten Qualitätskriterien gelten für jedes durch LLP geförderte Praktikum.