ERASMUS Auslandspraktikum (SMP)

Im Rahmen von SMP können Studierende, die ein EU-Praktikum in einem förderfähigen Unternehmen in einem der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, sowie in den Ländern Island, Liechtenstein, Norwegen und Türkei absolvieren, finanziell unterstützt werden. Die pauschale Zuschusshöhe beträgt mindestens 150 Euro/Monat und ist abgängig vom jeweiligen Zielland.
Für Studierende mit einer Behinderung können Sondermittel zur Finanzierung der durch den Auslandsaufenthalt bedingten Mehrkosten beantragt werden (mindestens zwei Monate vor Praktikumsbeginn!).
Mit SMP können Studierende bereits im ersten Studienjahr gefördert werden. Ein ERASMUS-Stipendium ist bis einschließlich der Promotion möglich.
Nachrangig behandelt werden Praktika in Ländern, dessen Staatsangehörigkeit betroffene Studierende besitzen.
Förderkriterien
- Immatrikulation an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt
- Studienintegriertes Praktikum in einem wirtschaftlich tätigen Unternehm im EU-Ausland
Durch das ERASMUS-Programm geförderte Auslandspraktika sollen grundsätzlich einen erkennbaren Bezug zum Studium darstellen, d. h. sie sollten eine sinnvolle praktische Ergänzung des theoretischen Studiums sein. - Vollzeit-Praktikum über einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten (12 Wochen) und höchstens 12 Monaten
- Staatsangehörigkeit eines am Programm teilnehmenden Landes
Ausgeschlossen von einer SMP-Förderung sind Praktika
- in Teilzeit
- in Europäischen Institutionen
- in Einrichtungen und Organisationen, die EU-Programme verwalten
- in nationalen diplomatischen Vertretungen des Herkunftslandes des Studierenden (Botschaften, Konsulate usw.)
- in Vertretungen oder öffentlichen Einrichtungen des Herkunftslandes des Studierenden (Kulturinstitute, Schulen).
Eine parallele Förderung für gleichartige Kosten aus Mitteln anderer EU-Programme ist ausgeschlossen - BAföG bleibt hiervon unberührt. Eine Doppelförderung von ERASMUS-Praktika ist nicht möglich.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung durch das ERASMUS-Programm besteht nicht und kann daher nicht gegenüber dem Akademischen Auslandsamt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt geltend gemacht werden.
Bewerbung, Termine und Berichte
Zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung müssen Sie eine Praktikumsstelle gefunden und eine feste Zusage Ihres Praktikumsgebers haben. Bei der Suche/Auswahl einer geeigneten Praktikumsstelle kann Ihnen evtl. die/der Praktikantenbeauftragte Ihrer Fakultät behilflich sein.
Spätestens 4 Wochen vor Beginn des Praktikums muss Ihre Bewerbung für eine ERASMUS-Förderung vollständig beim Akademischen Auslandsamt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt vorliegen.
Nach Praktikumsbeginn eingehende Bewerbungen können bei der Stipendienvergabe nicht berücksichtigt werden.
Die Bewerbung für eine ERASMUS-SMP-Förderung erfolgt in zwei Schritten:
1. Online-Bewerbung über das Portal "moveonline"
2. Zusendung folgender Unterlagen an das Akad. Auslandsamt der FHWS:
- Papierversion der moveonline-Bewerbung inkl. Unterschrift des Praktikantenbeauftraten Ihrer Fakultät
- Antrag auf Förderung eines ERASMUS-Auslandspraktikums
- ERASMUS Training Agreement (inkl. Quality Commitment)
Tipp: Am besten direkt an Ihr Praktikumsunternemen mailen und bitten,
Punkt II auszufüllen, zu unterschreiben und an Sie zurückzusenden - aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
Die entsprechenden ERASMUS-Formulare finden Sie unter "Downloads".
Ihre Bewerbungsunterlagen sind zunächst die einzige Informationsquelle für die Entscheidung über eine Stipendienvergabe. Deshalb sollten Sie Ihre Bewerbung im eigenen Interesse sorgfältig erstellen. Bitte füllen Sie alle Formulare vollständig per PC aus - Unterschriften nicht vergessen! Handschriftlich ausgefüllte Formulare bzw. unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet.
Nach Prüfung und Annahme Ihres Antrags wird zwischen Ihnen und der Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt, Akad. Auslandsamt, ein ERASMUS-Zuwendungsvertrag geschlossen und 80 % des Stipendiums zur Zahlung auf Ihr Konto angewiesen.
Bitte informieren Sie das Akademische Auslandsamt während des Praktikums monatlich per E-Mail über den Praktikumsverlauf (Tätigkeitsbereich, Lerneffekt, Arbeitsbedingungen, ...).
Innerhalb 4 Wochen nach Abschluss des Praktikums senden Sie bitte folgende Abschlussunterlagen an das Akademische Auslandsamt:
- Studierendenbericht - Auslandspraktikum (Papierversion mit Unterschrift)
Der Bericht besteht aus zwei Teilen (Fragebogen + Erfahrungsbericht) und kann nur online unter http://eu-community.daad.de ausgefüllt werden. - qualifiziertes Arbeitszeugnis
Erst nach Vorlage der vollständigen Abschlussunterlagen wird die zweite Stipendiumsrate ausgezahlt.
"Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben."





