Vergütung
- Die Teilnehmer erhalten eine Vergütung i.d.R. in Höhe des Entgelts für Auszubildende im 2. Ausbildungsjahr.
- Die Vergütung wird vom dritten Semester an auch während der theoretischen Studiensemester gezahlt, so dass die finanzielle Belastung für das Unternehmen nicht höher ist als bei der Ausbildung an einer Berufsakademie.
- Bei besonderen Interessenlagen kann die Vergütung auch vom ersten Semester an oder nach anderen Sonderregelungen gewährt werden.





